Lübcke-Mord: Mörder von Walter Lübcke verweigert im U-Ausschuss die Aussage

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Der verurteilte Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat vor dem dazu eingesetzten Untersuchungsausschuss die Aussage verweigert. Der Verteidiger von Stephan Ernst sagte vor dem Ausschuss des hessischen Landtages, er wolle damit eine mögliche Strafverfolgung vermeiden.

Ernst selbst verlas eine kurze Erklärung, in der er seine Reue bekundete: “Ich bereue es zutiefst, dass ich mich der rechtsextremistischen Gedankenwelt zugewandt habe”, sagte er. “Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht an diese schreckliche Tat denke. Das Leid der Angehörigen ist unermesslich. So etwas darf nie wieder geschehen.”

Der Ausschuss entließ den Zeugen dennoch nicht aus der Befragung. Nach kurzer nicht öffentlicher Beratung wurde
die Befragung von Ernst fortgesetzt. Der Ausschuss hoffte, dass Ernst zumindest auf Fragen antwortet, die nicht von seinem Aussageverweigerungsrecht betroffen waren. So sagte Ernst im Ausschuss, er habe keinen Kontakt zum Verfassungsschutz gehabt und auch nicht gewusst, dass es eine Akte über ihn gegeben habe.

Im Januar 2021 war Ernst wegen des Mordes an Walter Lübcke vom Oberlandesgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden, im August lehnte der BGH alle Revisionen ab. Er hatte den CDU-Politiker im Juni 2019 auf dessen Terrasse aus rechtsextremistischen Motiven erschossen.