Bundesbeauftragte Ataman will Antidiskriminierungsrecht ausweiten

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Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, dringt weiter auf eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um Betroffene besser vor Diskriminierung zu schützen. „Unser Antidiskriminierungsrecht ist leider zahnlos“, sagte sie dem Berliner „Tagesspiegel“ (Dienstag).

Als Beispiel nannte sie, dass staatliches Handeln vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sei. Das bedeute, dass sich all jene, die zum Beispiel im Jobcenter oder am Bahnhof von der Bundespolizei diskriminiert würden, nicht darauf berufen könnten. „Der Staat erwartet also von der Privatwirtschaft mehr Diskriminierungsfreiheit als von sich selbst. Das will ich ändern“, so Ataman.

Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle stammen rund ein Zehntel der Anfragen, die an sie gestellt werden, von Menschen, die Diskriminierung durch Ämter und Behörden beklagen. Laut Artikel 3 des Grundgesetzes ist Diskriminierung zwar auch bei staatlichem Handeln grundsätzlich verboten, der erweiterte Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz greift in diesen Fällen allerdings nicht.

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Diskriminierung

Nach dem jüngsten Jahresbericht gingen 2021 insgesamt 5617 Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein – der zweithöchste Wert seit Einrichtung der Stelle 2006. Die meisten Anfragen (37 Prozent) hingen mit rassistischer Diskriminierung zusammen, gefolgt von Fällen, die Behinderungen und chronische Erkrankungen (32 Prozent) sowie das Geschlecht (20 Prozent) betrafen.

Das AGG schützt in seiner jetzigen Form Menschen, die wegen ihres Alters, wegen Krankheit, Behinderung, Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung oder wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Einen Schutz für Menschen, die etwa wegen ihres sozialen Status Benachteiligung erfahren, sehe das Gesetz aktuell noch nicht vor, beklagte Ataman. Auch dies möchte sie ändern.

„Viele Benachteiligungen sind real, aber nicht vom Gesetz geschützt“, bemängelte sie. So bekämen Menschen eine Wohnung nicht, weil sie Hartz IV bezögen. Eltern mit jüngeren Kindern würden am Arbeitsmarkt diskriminiert, weil sie nicht immer flexibel seien. „Das sind handfeste Nachteile, die auch Menschen begegnen, die ihre Angehörigen pflegen.“

Source: welt.de