Grundsteuererklärung: Keine Strafen für säumige Eigentümer

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Stand: 21.01.2023 14:26 Uhr

Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung nicht bis zum Fristende am 31. Januar abgeben, müssen in der Regel vorerst nicht mit Strafen rechnen. Das ergab eine “Finanztip”-Abfrage bei den Finanzämtern. Die Kritik an der Reform reißt nicht ab.

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen knapp 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Dafür müssen Eigentümer ihre Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt einreichen. Das hat bislang aber nur etwas mehr als die Hälfte der Eigentümer getan. Den restlichen verbleiben somit nur noch wenige Tage, um ihre Erklärung fristgerecht einzureichen. Wer die Frist versäumt, muss aber vorerst nicht mit einem Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld rechnen. Das ergab eine Umfrage des Ratgeberportals “Finanztip” bei den Finanzämtern der 16 Bundesländer.

Ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro müsse man vorerst nicht befürchten, schreibt Steuerexperte Jörg Leine auf Finanztip.de: “Hohe Strafen sind zwar möglich, drohen aber nicht sofort.”

Der Eigentümerverband Haus & Grund hatte bereits vor den möglichen Folgen für all jene gewarnt, die die Grundsteuererklärung nicht oder zumindest nicht rechtzeitig einreichen. Demnach drohen ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat und ein Zwangsgeld von 25.000 Euro. Bei Nichtabgabe könne das Finanzamt zudem die Besteuerungsgrundlagen schätzen – aus Sicht von Haus & Grund der “schlimmste Fall”. 

Viele Bundesländer wollen Erinnerungsschreiben schicken

Auf Basis der Umfrage bei den Finanzämtern der Bundesländer erklärte Steuerexperte Jörg Leine von Finanztip.de allerdings: “Es wird an die Einsicht appelliert und maßvolles Verhalten der Finanzämter erwähnt.”

In Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz erhalten demnach säumige Eigentümer zunächst Erinnerungsschreiben mit einem neuen Abgabetermin. Darauf sollte schnell reagiert werden: Denn wird die Erklärung dann nicht nachgereicht, könnten nach Angaben der jeweiligen Finanzbehörden Verspätungszuschläge und Zwangsgelder gefordert werden.

Auch Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wollen Betroffene zunächst schriftlich an die Erklärung erinnern.

In Hamburg ist noch unklar, was bei einem Fristversäumnis geschieht. Ein Verspätungszuschlag kann laut “Finanztip” festgesetzt werden. Ein Zwangsgeld werde in jedem Fall aber erst in einem Schreiben angekündigt.

In Bayern können die Finanzämter in begründeten Einzelfällen und nur auf Antrag die Abgabefrist verlängern.

“Finanztip”: Schätzung vermeiden

Laut “Finanztip” sollte die Grundsteuererklärung aber so schnell wie möglich abgegeben werden. Die Verspätungszuschläge seien mit 25 Euro pro Monat nicht das größte Problem, erklärt Leine: “Irgendwann wird das Finanzamt zum letzten Mittel greifen, wenn die Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben wurde.”

Dann schätzt das Finanzamt den Grundsteuerwert, statt ihn aus der Erklärung zu berechnen. Wird die Wohnfläche größer geschätzt, als sie tatsächlich ist, wird auch mehr Grundsteuer fällig. “Eine Schätzung des Finanzamts ist bisher noch nie vorteilhaft für Steuerzahler gewesen. Hier bedeutet sie mehr Grundsteuer als nötig und das für viele Jahre”, warnt Leine. Die Grundsteuererklärung sei nicht so kompliziert wie die Steuererklärung und könne über das Steuerportal Elster ausgefüllt werden.

Abgabe verläuft schleppend – Kritik von der Union

Bisher hat nur etwas mehr als die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung eingereicht. Laut “Handelsblatt” gingen bis einschließlich Dienstag erst 57,4 Prozent der abzugebenden Erklärungen bei den Finanzämtern ein. Bund und Länder hatten die Frist bereits um drei Monate verlängert – ursprünglich galt sie bis zum 31. Oktober 2022.

Eine erneute Fristverlängerung soll es nicht geben – die Union fordert sie dennoch: “Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung muss verlängert werden”, forderte der CSU-Politiker Ulrich Lange. “Auch kann es nicht sein, dass Bürger und Betriebe gegängelt werden, der Bund aber für die eigenen Liegenschaften mit September eine Extrawurst bekommt.”

In einer Antwort auf die Anfrage eines CDU-Bundestagsabgeordneten hatte das Finanzministerium eingeräumt, dass für die Liegenschaften des Bundes erst bis Ende September alle Erklärungen abgegeben werden könnten.

Bund der Steuerzahler droht mit Klage

Kritik kommt auch vom Bund der Steuerzahler. Präsident Reiner Holznagel sagte der “Bild”-Zeitung, es sei offensichtlich, dass die neue Steuer so nicht funktioniere, viele Ungerechtigkeiten berge und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führe. “Deshalb werden wir die neue Grundsteuer in fast allen Bundesländern bis vor das Bundesverfassungsgericht bringen”, kündigte Holznagel an.

Der Deutsche Mieterbund forderte, dass die Grundsteuer nicht länger über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt wird. Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden, daher müssen diese Kosten von Vermietern getragen werden”, sagte Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz der “Bild”-Zeitung.

Karlsruher Richter ordneten Reform an

2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich bemessen werden. Die bisherige Berechnung basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten – im Westen stammen sie von 1964, im Osten von 1935. Eigentümer aus Westdeutschland hatten dagegen geklagt.

In seinem Urteil forderte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung auf, die Grundsteuer zu reformieren. Dafür müssen zunächst bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden und Eigentümer entsprechende Daten in ihrer Erklärung einreichen.

Bei der 2019 beschlossenen Reform der Grundsteuer soll der Grundsatz erhalten bleiben, dass sich die Bewertung am Wert einer Immobilie orientiert. Laut Bundesfinanzministerium werden einige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger.

Für die Gesamtheit der Steuerzahler soll die Reform demnach aufkommensneutral ausgestaltet werden – der Staat soll also seine Einnahmen damit nicht steigern. Das neue Gesetz gilt für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Source: tagesschau.de