Berlin-Wahl: Bundesverfassungsgericht erlaubt Wahlwiederholung am 12. Februar

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Wahlchaos in der Hauptstadt: Manche Wahllokale schlossen erst nach 18 Uhr

Wahlchaos in der Hauptstadt: Manche Wahllokale schlossen erst nach 18 Uhr


Foto: Stefan Zeitz / IMAGO

Die Wiederholung der Berlin-Wahl kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die geplante vollständige Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl zurückgewiesen. Dies teilte das Gericht in Karlsruhe mit, zunächst ohne Gründe zu nennen. Mehr als 40 Beschwerdeführer hatten erreichen wollen, dass die Wahl bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht stattfindet. Das lehnte das Gericht nun ab.

Für die Prüfung der Einsprüche gegen eine Abgeordnetenhauswahl ist grundsätzlich der Berliner Verfassungsgerichtshof zuständig. Dieser hatte die Abstimmung vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Die Richterinnen und Richter sahen keine andere Möglichkeit: »Eine nur punktuelle Wahlwiederholung in einzelnen Wahlkreisen wäre angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler nicht geeignet, einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen«, erklärten sie.


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Ein reguläres Rechtsmittel gegen das Berliner Urteil vom 16. November gab es nicht. Gegen jede rechtskräftige Gerichtsentscheidung kann aber Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt werden. Der nun veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betrifft das bekannteste und größte von mehreren anhängigen Verfahren – und dort erst einmal nur den Eilantrag.

Der 26. September 2021 war in der Hauptstadt ein Superwahltag gewesen: Parallel zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten fanden die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Zudem war an dem Tag der Berlin Marathon.


Die Folge waren teils chaotische Zustände in den Wahllokalen. Weil bei der Planung für die einzelne Stimmabgabe viel zu wenig Zeit einkalkuliert worden war, bildeten sich lange Schlangen. Einige Wahllokale mussten vorübergehend schließen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren. Vielerorts ließ man die Wartenden dafür bis weit nach 18 Uhr ihre Stimme abgeben – während längst die ersten Prognosen veröffentlicht wurden. Mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen waren laut Verfassungsgerichtshof von Wahlfehlern betroffen.

Noch keine Entscheidung über Bundestagswahl in Berlin

Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026. Auch die Wahl der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen muss wiederholt werden.

Mit der Berliner Bundestagswahl, bei der es ebenfalls Probleme gab, hat die Karlsruher Entscheidung nichts zu tun. Diese Wahl soll nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags nur teilweise in einigen Wahlbezirken der Hauptstadt wiederholt werden. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Ein Wahltermin wird hier erst bestimmt, wenn die Überprüfung abgeschlossen ist.


muk