Alles neu beim Arbeitszimmer

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Ist das ein Arbeitszimmer im Sinne des Finanzamtes? Bild: F1online

Für das häusliche Arbeitszimmer und das Homeoffice gelten seit Beginn des Jahres neue Regeln. Davon profitieren insbesondere diejenigen, die bislang die Anforderungen für ein Arbeitszimmer nicht erfüllt haben.

Ganz gleich, ob Grundsteuer oder alljährliche Steuererklärung: Der Staat fordert seine Bürger immer wieder aufs Neue. Denn das Schöne am Steuerrecht ist ja: Langweilig wird es nie. Regelmäßig veröffentlichen die Richter des Bundesfinanzhofs relevante Urteile. Oder aber das Bundesfinanzministerium ersinnt neue Regelungen, die der Gesetzgeber dann umsetzt. Und davon gibt es für das Steuerjahr 2023 eine Menge.

So etwa beim häuslichen Arbeitszimmer und dem Homeoffice. „Die Grundsätze für den Abzug von Arbeitszimmerkosten sowie für die Gewährung der Homeoffice-Pauschale wurden grundlegend geändert“, sagt Steuerberater Christian Herold von Steuerrat24.de. Und wer sich aktuell mit der Frage beschäftigt, wie viele Tage im vergangenen Jahr im Homeoffice verbracht wurden, weiß: Jeder ist gut beraten, besser von Anfang an Buch zu führen und nicht erst die Steuererklärung abzuwarten. Denn die Liste der Tage, die jemand von zu Hause gearbeitet hat und an denen er ins Büro gefahren ist, werden für die Steuererklärungen 2022 und auch für 2023 benötigt. Daran hat der Gesetzgeber nichts geändert.

Source: faz.net