Der Herausgeber von „Lettre International“ klagt wegen Ungleichbehandlung.
Ergibt die Begründung der Absage an „Lettre International“ Sinn? Und hat die Kulturbürokratie dabei die Form gewahrt? Ein Berliner Gericht muss klären, ob das Geld, das an die Redaktion von „Sinn und Form“ floss, jener von „Lettre International“ vorenthalten werden durfte. Bild: Lettre International, Sinn und Form
„Lettre International“ hat keine staatliche Unterstützung erhalten, andere Zeitschriften wie „Sinn und Form“ schon. Jetzt klagt der Herausgeber gegen die Ungleichbehandlung.
Das Grundgesetz garantiert Pressefreiheit. Das heißt auch, der Staat sieht davon ab, bestimmte Presseerzeugnisse besonders zu fördern, etwa weil er sie für Kulturträger oder besonders informativ hält. Jede Einflussnahme, heißt es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, und jede Verzerrung des publizistischen Wettbewerbs sei zu vermeiden. So weit, so liberal.
Frank Berberich, Herausgeber der vierteljährlich erscheinenden Zeitschrift „Lettre International“, will nun wissen, wie es um diese Liberalität – hier der Staat, dort die von ihm unabhängige Presse – praktisch bestellt ist. Er hat darum gegen eine Reihe anderer Kulturmagazine, die sich wie seines besonders um internationale Autoren und Debatten kümmern, Klage angestrengt. Genauer: gegen diejenigen staatlichen Instanzen, die sie finanzieren. Am kommenden Donnerstag soll das Urteil im Prozess gegen die von der Berliner Akademie der Künste herausgegebene Zweimonatsschrift „Sinn und Form“ gesprochen werden. Betroffen von weiteren Klagen sind die Zeitschrift „Kulturaustausch“, die vom Auswärtigen Amt finanziert wird, sowie das Onlineportal „LCB diplomatique“, betrieben vom Literarischen Colloquium Berlin, das als eingetragener Verein ebenfalls von Förderung durch das Außenministerium lebt.
Source: faz.net