Kirchen im Verfassungsstaat: Unter dem Grundgesetz

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20. Mai 2020: Der „Humboldt-Forum genannte Neubau des Berliner Schlosses erhält eine Kuppelspitze mit Engelsfiguren und Kreuz. Bild: dpa

Die Autonomie der Kirchen und die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates sind unverhandelbar. Aber das gilt auch für die Rechtstreue der Kirchen und die Erwartungen des Staates. Ein Gastbeitrag.

Der nicht enden wollende Missbrauchsskandal vor allem in der katholischen Kirche zusammen mit dem Chaos und dem teilweisen Versagen bei der innerkirchlichen Aufarbeitung haben den Ruf nach einem Einschreiten des Staates lauter werden lassen. Diese Stimmen argumentieren oft: Wenn es die Kirche als Verursacherin nicht schafft, die Missstände zu beseitigen und eine glaubwürdige Aufarbeitung zu erreichen, dann müsse der Staat eintreten. In der Sache gehen derartige Forderungen teilweise in Richtung einer „Staatsaufsicht“ über Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Von dem Faktum, dass Umgang und Aufarbeitung in den einzelnen Diözesen in Deutschland unterschiedlich abläuft und dass bisher keine andere Großorganisation so weit mit der Auseinandersetzung mit systemischem sexuellem Missbrauch vorangeschritten ist, erscheinen entsprechende Forderungen nicht völlig unplausibel. Doch wie sollte das staatliche Eingreifen aussehen? Was wären die verfassungsrechtlichen Grenzen? Schließlich: Wäre das überhaupt ein gangbarer, ein sinnvoller Weg? Klarheit in diesen Fragen kann man auch erlangen, wenn man andere Spannungsfälle in diesem Kontext vergleichend heranzieht. In den vergangenen Jahren war das kirchliche Arbeitsrecht ein besonders prominenter Fall.

Source: faz.net