AfD-Klage: Bundesverfassungsgericht beanstandet Förderung parteinaher Stiftungen
Der Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von staatlicher Förderung hat die Partei 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekannt .
Grund dafür ist, dass die Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung der politischen Stiftungen bisher nicht in einem eigenen Gesetz geregelt sind, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung. Das sei bei einer so wesentlichen Frage aber notwendig (Az. 2 BvE 3/19).
Während die anderen sechs parteinahen Stiftungen Jahr für Jahr Millionenbeträge erhalten, hat die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) bisher noch überhaupt kein Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen. Die Klage der AfD bezog sich auf die Jahre 2018 bis 2022. Die Anträge wurden mit Ausnahme von 2019 aber größtenteils für unzulässig erklärt. Der Antrag zum Jahr 2022 wurde vom Verfahren abgetrennt, darüber soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden.
Urteil von 1986 war bisherige Richtlinie
Richtschnur für die Förderung war bisher ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986. Darin steht, es müsse sichergestellt sein, dass »alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt« werden.
Für die praktische Umsetzung hatten die Stiftungen 1998 selbst einen Vorschlag gemacht. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, ein geeigneter Anhaltspunkt dürfte »eine wiederholte Vertretung« der entsprechenden Partei im Bundestag sein, und zwar zumindest einmal in Fraktionsstärke. Daran hatte sich die Politik seither orientiert. Die AfD erfüllt dieses Kriterium: Seit der Bundestagswahl 2017 ist sie in Fraktionsstärke im Parlament vertreten.
Die DES bekommt aber nach wie vor kein Geld. Denn seit 2022 steht ein neuer Passus im Haushaltsgesetz. Danach werden die Zuschüsse »nur politischen Stiftungen gewährt, die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten«.
Dieser Vermerk spielt bei dem AfD-Antrag zum Jahr 2022 eine Rolle, den die Partei erst sehr kurzfristig vor der Verhandlung im Oktober nachgeschoben hatte. König sagte, das werfe neue verfassungsrechtliche Fragen auf. Bundestag und Bundesregierung hätten sich dazu damals nicht mehr hinreichend äußern können.
Die Entscheidung kann auch als Signal an die Ampelregierung gedeutet werden. SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Finanzierung der Stiftungen rechtlich besser abzusichern. Bisher ist das aber nicht passiert. Nun wird sich die Koalition mit dem Thema befassen müssen.
Die anderen sechs Stiftungen (darunter etwa die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung oder die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung) waren 2019 vom Bund mit insgesamt rund 660 Millionen Euro gefördert worden. Der größere Teil dieser Mittel kommt von den Ministerien für Entwicklung und Bildung und vom Auswärtigen Amt.
AfD-nahe Stiftung forderte 900.000 Euro für 2019
In dem Karlsruher Verfahren ging es ausschließlich um die sogenannten Globalzuschüsse aus dem Haushalt des Innenministeriums, die für die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit gedacht sind. Damals waren das rund 130 Millionen Euro, für dieses Jahr sind 148 Millionen Euro eingeplant. »Es wäre realitätsfern anzunehmen, dass der Einsatz dieser Mittel keine Relevanz für den politischen Wettbewerb entfaltete«, heißt es in der Mitteilung des Verfassungsgerichts .
Die DES und die AfD hatten 900.000 Euro für 2019 verlangt. Nach Ansicht der AfD stünden der DES für das laufende Jahr fast zwölf Millionen Euro und »perspektivisch« jährlich 80 Millionen Euro zu.