AfD: Partei darf in Bremen nicht an Bürgerschaftswahl teilnehmen

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AfD-Logo (Symbolbild)

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Foto: Nicolas Armer / dpa

Der interne Zwist bei der Bremer AfD endet in einem Fiasko für die Partei. Der Landeswahlausschuss hat Beschwerden aus der Partei gegen die Ablehnung zweier konkurrierender Kandidatenlisten durch den Bremer Wahlbereichsausschuss zurückgewiesen. Die Entscheidung für den Wahlbereich Bremen ist laut Landeswahlleitung endgültig und kann nicht weiter angefochten werden.

Hintergrund waren zwei verschiedene Kandidatenlisten, die von zwei zerstrittenen Lagern innerhalb des Landesverbands eingereicht worden waren. Dies ist laut Wahlrecht jedoch nicht zulässig.

In der Bremer AfD gibt es derzeit zwei Vorstände, die sich gegenseitig die Legitimation zur Vertretung der Partei absprechen . Die innerparteiliche Lage ist extrem verfahren und rechtlich umstritten.


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Mit der Entscheidung des Landeswahlausschusses war der Fall vorerst noch nicht endgültig abgeschlossen. Der Wahlbereich Bremen ist einer von zwei Wahlbereichen in dem Bundesland, der andere ist Bremerhaven.

Endgültige Entscheidung für Bremerhaven steht noch aus

Über die Zulassung einer dort von der AfD eingereichten Liste entscheidet der Landeswahlausschuss am Nachmittag noch separat. Der für Bremerhaven zuständige Wahlbereichsausschuss ließ diese zu, dagegen aber legte der dortige Wahlbereichsleiter Beschwerde ein.


fek/AFP/dpa