In Bremen hat der Wahlausschuss die zwei Wahllisten der AfD endgültig abgelehnt. Damit kann die Partei nicht an der Bürgerschaftswahl in der Stadt Bremen teilnehmen. Der Ausschuss wies die jüngste Beschwerden der Partei zurück und stufte diese als nicht zulassungsfähig ein. Die Entscheidung ist laut der Wahlleitung endgültig und kann nicht weiter angefochten werden.

Die Beschwerde der AfD richtete sich gegen die Ablehnung zweier konkurrierender Kandidatenlisten für die Bürgerschaftswahl am 14. Mai im Wahlbereich Bremen. Dieser ist einer von zwei Wahlbereichen in dem Bundesland, der andere ist Bremerhaven. Über die Zulassung einer dort von der AfD eingereichten Liste entscheidet der Landeswahlausschuss noch separat. Der für Bremerhaven zuständige Wahlbereichsausschuss ließ diese zu, dagegen aber legte der dortige Wahlbereichsleiter Beschwerde ein.

Die Bremer AfD ist zerstritten und in zwei Lager zerfallen. Es gibt zwei Vorstände, die sich gegenseitig die Legitimation zur Vertretung der Partei absprechen. Die beiden Vorstände reichten auch die unterschiedlichen Listen ein, was rechtlich nicht zulässig ist. Eine Partei darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.

Der Wahlbereichsausschuss Bremen hatte vergangene Wochen beide Listen als unzulässige Doppelbewerbung abgewiesen. Dagegen legten beide Parteilager Beschwerde ein.

Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.