München: Freispruch und Geldstrafe in Prozess um »Hängt die Grünen«-Plakate des »III. Weg«

Gerichtsgebäude in München
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Matthias Balk / dpa
Im Berufungsprozess um »Hängt die Grünen«-Plakate der rechtsextremen Kleinstpartei »Der III. Weg« hat das Landgericht München einen der beiden Angeklagten zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Gerichtsangaben vom Dienstagabend sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Mann mitverantwortlich dafür war, dass während des Bundestagswahlkampfs 2021 bayernweit 20 der Plakate öffentlich aufgehängt worden waren. Behörden hatten sie damals entfernt.
Wie zuvor bereits das Amtsgericht München kam auch das Landgericht in der bayerischen Landeshauptstadt zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Plakaten um einen eindeutigen Gewaltaufruf »bis hin zum Tötungsdelikt« handle, der zudem klar auf Anhängerinnen und Anhänger der Grünen bezogen sei. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Botschaft nicht ernst gemeint gewesen sei. Der andere Angeklagte wurde freigesprochen.
Beim verurteilten 66-Jährigen ging das Gericht dagegen von Volksverhetzung, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Billigung von Straftaten aus. Er muss eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 60 Euro bezahlen, wie das Gericht mitteilte . Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der Mann – damals Vorsitzender der Partei – sei mitverantwortlich dafür, dass während des Bundestagswahlkampfs 2021 in Bayern insgesamt 20 Plakate der Kleinstpartei mit dem Spruch aufgehängt worden seien. Da der Mann nach dem Abhängen der Plakate durch die Behörden deren »umgehende Wiederaufhängung« gefordert habe, sei ausgeschlossen, dass diese ursprünglich ohne seine Beteiligung aufgehängt worden seien.
Gericht spricht von »Freispruch zweiter Klasse«
Der freigesprochene 42-Jährige war in erster Instanz noch zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Rechtskräftig sind die beiden Urteilssprüche noch nicht. Das Landgericht habe sich nicht davon überzeugen können, dass er an der Anbringung der Plakate beteiligt gewesen sei, hieß es. Dies sei aber »ein Freispruch zweiter Klasse«.
Der »III. Weg« ist eine 2013 gegründete rechtsextremistische Splitterpartei, die sich laut Verfassungsschutz stark an nationalsozialistischen sowie völkisch-nationalistischen ideologischen Versatzstücken orientiert. An ihrer Gründung waren zahlreiche Mitglieder der Neonaziszene beteiligt, sie ist vor allem in Ost- und Süddeutschland aktiv. Laut Verfassungsschutz nutzen Mitglieder den grundgesetzlich geschützten Status einer Partei vor allem, um neonazistische Aktivitäten darunter fortzuführen.