Annalena Baerbock lässt Aufnahmeverfahren für Afghanistan vorübergehend aussetzen

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Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne)

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne)


Foto: Irakli Gedenidze / REUTERS

Afghanistan ist seit der Rückkehr der Taliban wieder gefährlicher geworden, vor allem Menschenrechtsaktivisten und frühere Ortskräfte müssen um ihre Sicherheit fürchten. Die Bundesregierung hat daher über 44.000 Afghaninnen und Afghanen eine Aufnahme in Deutschland zugesagt.

Doch vorerst hat Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) die Bearbeitung von Aufnahmeanträgen von Menschen aus Afghanistan ausgesetzt. Nach Hinweisen auf mögliche Missbrauchsversuche sind die Verfahren an den deutschen Botschaften in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad und der iranischen Hauptstadt Teheran vorübergehend ausgesetzt, heißt es aus Diplomatenkreisen in Berlin. Die Entscheidung für die Aussetzung gelte mit sofortiger Wirkung.


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    Nachdem es in den vergangenen Wochen vereinzelte Hinweise auf mögliche Missbrauchsversuche gegeben habe, hätten das Auswärtige Amt und das Innenministerium gemeinsam die Abläufe an der Botschaft Islamabad überprüft, hieß es weiter. Man habe sich unter anderem auf die Einführung einer zusätzlichen Sicherheitsbefragung verständigt, um Täuschungsversuche zu unterbinden. Es sei angestrebt, das Verfahren in den nächsten Tagen wieder aufzunehmen, sobald die zusätzliche Befragung umgesetzt sei.

    30.000 Schutzsuchende aus Afghanistan aufgenommen

    Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, die deutschen Auslandsvertretungen hätten seit der Machtübernahme der Taliban mehr als 28.600 Visa für Afghaninnen und Afghanen ausgestellt, denen die Bundesregierung die Aufnahme in Deutschland zugesagt hat. Darunter seien unter anderem rund 4100 Ortskräfte. Insgesamt seien bisher etwa 30.000 Menschen aus Afghanistan in Deutschland aufgenommen worden, darunter frühere Ortskräfte und besonders gefährdete Menschen sowie Angehörige beider Gruppen.


    Insbesondere seit der Machtergreifung der militant-islamischen Taliban im August 2021 müssen frühere Mitarbeiter ausländischer Streitkräfte und Hilfsorganisationen, sogenannte Ortskräfte, sowie Menschenrechtsaktivisten mit Verfolgungen rechnen. Die Bundeswehr hatte Afghanistan im Juni 2021 schneller als ursprünglich geplant verlassen und war damals zeitlichen Vorgaben der USA gefolgt.


    mrc/dpa