Whistleblower müssen auf besseren Schutz warten – Abstimmung im Bundestag verschoben

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Besserer Schutz für Whistleblower: Das Gesetz hatte den Bundestag schon einmal durchlaufen, war aber im Bundesrat gescheitert

Besserer Schutz für Whistleblower: Das Gesetz hatte den Bundestag schon einmal durchlaufen, war aber im Bundesrat gescheitert


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Kay Nietfeld / picture alliance/dpa


Die Bundestagsabstimmung über den Schutz von sogenannten Whistleblowern ist noch einmal vertagt worden. Im Ältestenrat des Parlaments verständigten sich die Fraktionen am Donnerstag darauf, das Thema kurzfristig von der Tagesordnung abzusetzen. Man wolle noch einmal den Versuch unternehmen, sich mit CDU und CSU zu einigen, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Till Steffen der dpa. »Gespräche Anfang der Woche zeigten, dass eine Einigung zumindest nicht unmöglich erscheint.«

Ein kurz vor Weihnachten beschlossenes Gesetz war im Bundesrat gestoppt worden, weil die unionsregierten Länder eine übermäßige finanzielle Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen befürchteten. Deshalb hatte die Ampel-Koalition ihr Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, um einen Großteil auch ohne Zustimmung der Länderkammer umsetzen zu können. Der eine Gesetzentwurf ist weitgehend identisch mit seinem Vorgänger, nimmt aber ausdrücklich Beamte der Länder und Gemeinden aus, weshalb er nach Ansicht der Ampel auch ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten könnte.


Die Union kritisierte das Vorgehen scharf. Nun soll neu verhandelt werden. Ob es dann bei zwei Gesetzentwürfen bleibt oder die Regelungen wieder in einem Entwurf zusammengeführt werden, ist offen.

Firmen und Behörden müssen den Entwürfen zufolge eine interne Meldestelle einrichten und ihre Beschäftigten darüber informieren. Kleinere Firmen mit maximal 249 Angestellten dürfen sich dabei zusammentun und gemeinsam eine Meldestelle einrichten. Auch Behörden können übergreifende Regelungen treffen.

Gesetz überfällig

Das Gesetz zum Hinweisgeberschutz ist überfällig, denn Deutschland hätte eine entsprechende EU-Richtlinie eigentlich schon im Dezember vergangenen Jahres in nationales Recht umsetzen müssen. Wegen des Zeitverzugs hat die EU-Kommission bereits beschlossen, Deutschland und sieben weitere Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.


sol/dpa/AFP