Lindemann und Rammstein erfolgreich gegen SZ, NDR und „taz“

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Die Anwälte des Rammstein-Sängers Till Lindemann haben beim Landgericht Hamburg nun auch einstweilige Verfügungen gegen die „Süddeutsche Zeitung“, „sueddeutsche.de“ und den NDR erwirkt.

Das Landgericht habe der „Süddeutschen“ untersagt, in ihrer Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, der Musiker habe im Februar 1996 eine Frau vergewaltigt beziehungsweise sexuelle Handlungen an ihr ohne deren Einwilligung vorgenommen, erklärten Lindemanns Rechtsanwälte Simon Bergmann und Christian Schertz. Der NDR dürfe in einem Bericht auf „tagesschau.de“ nicht mehr den Verdacht erwecken, Lindemann habe bei zwei Frauen, die in einem Bericht mit Vornamen genannt waren, sexuelle Handlungen vorgenommen, denen diese nicht zugestimmt hätten.

Lückenhafte Erinnerungen

In beiden Fällen habe sich das Gericht bei seiner Entscheidung darauf gestützt, dass für eine Verdachtsberichterstattung der „hinreichende Mindestbestand an Beweistatsachen“ fehle, erklärte Bergmann. Einer der beiden Frauen, die auf „tagesschau.de“ mit Vornamen genannt waren, habe eidesstattlich versichert, dem Sex mit Lindemann zugestimmt zu haben. Die andere Frau habe erklärt, ihre Erinnerungen seien lückenhaft, die Berichterstattung habe dies jedoch nicht erwähnt, die Leser hätten sich kein zutreffendes Bild über die Schwere des Verdachts machen können.

Insgesamt gab das Landgericht am Donnerstag vier Eilanträgen statt. Bezüglich des NDR-Berichts befanden die Richter, dass das Persönlichkeitsrecht Lindemanns das „fraglich als hoch einzustufende Berichterstattungsinteresse“ überwiege. Allerdings sah die Kammer in der Berichterstattung – trotz der Schilderung sexueller Handlungen – keine Verletzung von Lindemanns Intimsphäre.

Der Antragsteller habe selbst Teile seines Sexuallebens in die Öffentlichkeit getragen, indem er auf einem Konzert ein Video habe einblenden lassen, das zeige, wie er in einer unter der Bühne eigens dafür installierten Vorrichtung Sex mit Besucherinnen seines Konzerts habe. Dadurch habe er zum Ausdruck gebracht, dass er hinsichtlich dieser Vorgänge kein Geheimhaltungsbedürfnis verspüre.

Verfügung gegen die „taz“

Zugleich erwirkten die übrigen fünf Rammstein-Mitglieder laut Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag der Berliner „tageszeitung“ (taz) in Bezug auf eine Berichterstattung vom 20. Juli über einen angeblichen Besuch eines Berliner Clubs im Anschluss an die Berliner Konzerte. Die Antragsteller hätten vorgetragen, sie hätten den Club entgegen der Darstellung in dem Artikel weder allein noch gemeinsam mit Till Lindemann besucht.

Im Juli hatte Lindemanns Rechtsanwälte bereits gegen den „Spiegel“ einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Hamburg untersagte dem Magazin, den Verdacht zu erwecken, Lindemann habe junge Frauen mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol betäubt, um Sex zu erzwingen. Auch in diesem Fall hatten die Richter festgestellt, dass es am erforderlichen Mindestbestand an Beweisen fehle. Nach Darstellung des „Spiegel“ hat das Gericht den Verfügungsantrag Lindemanns allerdings in großen Teilen zurückgewiesen. Das Magazin will Rechtsmittel einlegen.

Der Anwalt Simon Bergmann hatte nach der Gerichtsentscheidung erklärt, die Verdachtsberichterstattung zu Lindemann sei „völlig aus dem Ruder gelaufen“. Da Berichte zu diesem Thema hohe Verkaufs- und Abrufzahlen sicherstellten, ignorierten die Medien zunehmend die Vorgaben, die die Rechtsprechung für eine Verdachtsberichterstattung aufgestellt habe.



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