Plagiarism scandal shocks Bafin: CDU calls for fast clarification | EUROtoday

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In der aktuellen Ausgabe vom Mai 2024 ist es wieder soweit. Der Hochschullehrer Benjamin Lahusen aus Frankfurt an der Oder berichtet in „myops“ unter dem Titel „Der Hirntod des Autors“ über den womöglich größten Plagiatsskandal seit der ersten Dissertation eines ehemaligen Verteidigungsministers. Dazu erklärte der betroffene Verlag jüngst: „Der Verlag De Gruyter hat den Vertrieb des Praxishandbuchs Recht der Fintechs (ISBN: 9783110677447), erschienen am 31.12.2023, herausgegeben von Dr. Thorsten Voß, aufgrund von Plagiaten in mehreren Kapiteln gestoppt und den Titel zurückgerufen. Das Buch wird bei De Gruyter nicht wieder erscheinen. Der Verlag bedauert den Vorfall und wir nehmen ihn zum Anlass, unsere Abläufe und Mechanismen zur Qualitätssicherung zu überprüfen.“ Bibliotheken aus dem ganzen Land, auch aus dem Ausland, schicken das Buch inzwischen an den Verlag zurück. Lediglich dort, wo es das Werk als Pflichtexemplar archiviert wird, bleibt es im Bestand erhalten.

Bafin untersucht Plagiatsvorwurf

Plagiiert haben soll, neben Herausgeber Voß, der als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig ist, und Übernahmen eingestanden hat, sowie bedauert, auch eine Mitarbeiterin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Deshalb ist Angelegenheit nun Gegenstand einer Oppositionsanfrage an die Bundesregierung. Der CDU-Abgeordnete Martin Plum verlangt Aufklärung, die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs aus dem Bundesfinanzministerium, Florian Toncar (FDP), liegt der F.A.Z. exklusiv vor. Danach hat die Bafin am 25. März 2024 Kenntnis darüber erhalten, „dass der Verdacht besteht, dass eine bei ihr beschäftigte Person in einem Beitrag zu einem Fachbuch umfangreiche Plagiate verwandt habe“. Der Fall befinde sich in der Bafin-internen Sachverhaltsaufklärung. „Fest steht, dass der Beitrag nicht im Rahmen des Hauptamtes angefertigt wurde. Soweit für den Beitrag ein Entgelt (zum Beispiel zwischen Person und Verlag) vereinbart war, was von der in Rede stehenden Person verneint wird, hätte diese die Anfertigung des Beitrags der BaFin als entgeltliche wissenschaftliche Nebentätigkeit anzeigen müssen; eine solche Anzeige liegt der BaFin nicht vor.“ Nach Abschluss der Sachverhaltsaufklärung wird die BaFin über mögliche Maßnahmen aus dem Arbeitsrecht oder Disziplinarrecht entscheiden.

In seiner Stellungnahme nennt Toncar keinen Namen. Er betont zudem, dass ihm zum Zeitpunkt der Beantwortung der „myops“-Artikel noch nicht vorlag. Zudem äußert sich Toncar äußerst vorsichtig, spricht geschlechterneutral von „Person“ und lässt offen, ob diese Person ein Angestellter oder ein Beamter der BaFin ist. Nach F.A.Z.-Informationen weist jedoch vieles darauf hin, dass es sich um jene Person handelt, die in „myops“ beschrieben, sogar namentlich genannt wird.

CDU fordert schnelle Aufklärung

Der F.A.Z. liegt eine 19 Seite lange Plagiatskonkordanz vor, die nachweist, dass es in dem Beitrag der BaFin-Mitarbeiterin zahlreiche schwere Plagiate gibt. Auf die drei Originalquellen, aus den – oft wörtlich – abgeschrieben wurde, wird in den Fußnoten lediglich acht Mal, sieben Mal und kein einziges Mal hingewiesen. CDU-Abgeordneter Plum sagt: „Der Plagiatsverdacht innerhalb der Bafin muss schnell und transparent aufgeklärt werden. Das öffentliche Ansehen der Behörde darf durch den Vorfall nicht beschädigt werden.“

Schließlich erklärt Toncar zu einer anderen Frage, dass der Bafin nicht bekannt sei, „dass bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die in Nebentätigkeit erbracht werden, von Beschäftigten interne Unterlagen der Bafin genutzt wurden“. Im Rahmen des Bafin-internen Anzeigeprozesses und Genehmigungsprozesses von Nebentätigkeiten würden die Beschäftigten regelmäßig explizit darauf hingewiesen, dass Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn nicht in Anspruch genommen werden dürfen und dass die gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten einzuhalten sind. „Die Beschäftigten sind bei privaten Nebentätigkeiten daher verpflichtet, ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen zu nutzen bzw. zu verarbeiten.“

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/plagiatsskandal-erschuettert-bafin-cdu-fordert-schnelle-aufklaerung-19711880.html