Sahra Wagenknecht Alliance sues in ARD election enviornment | EUROtoday

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Fabio De Masi, der Spitzenkandidat für die Europawahl der neuen Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), hat sich doch noch durchgesetzt. Am Mittwoch entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Eilverfahren, dass der WDR den früheren Linkenpolitiker zu der von ihm produzierten ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ einladen muss. Das OVG in Münster kippte damit den gegenteiligen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln von vor wenigen Tagen. Besonders ­interessant an der Begründung des OVG ist, dass bei der Bewertung der Relevanz einer Partei nicht allein ausschlaggebend ist, ob sie schon in Parlamenten vertreten ist, mitberücksichtigt werden müssen vielmehr auch ihre Umfragewerte und ihr Organisationsgrad (Az. 13 B 494/24).

Der Fall De Masi wirft abermals ein Schlaglicht darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Sender keine klare, widerspruchsfreie Line bei ihrer Einladungspraxis verfolgen. Beim „Kandidatencheck“ des ZDF Ende Mai durfte De Masi nämlich dabei sein.

Zahl der Gäste müsse begrenzt werden

Für die ARD-„Wahlarena“ hatte der WDR die Teilnahme des BSW-Spitzenkandidaten dagegen unter anderem mit dem Argument abgelehnt, dass in der Sendung auch auf die ablaufende Wahlperiode geblickt werden solle – an deren Ende die Wagenknecht-Partei erst gegründet wurde. Außerdem müsse die Zahl der Gäste begrenzt werden, sodass sich der Sender auf Politiker jener Parteien konzentriert habe, die bereits im aktuellen Europaparlament vertreten seien und in Deutschland ein relevantes Gewicht hätten.

Das verwarf das OVG am Mittwoch. Zwar sei es dem WDR „grundsätzlich nicht verwehrt, sich in Wahrnehmung seiner grundrechtlich geschützten redaktionellen Freiheit dafür zu entscheiden, eine Wahlsendung ausschließlich oder schwerpunktmäßig dem Rückblick auf die vergangene Wahlperiode zu widmen“ und den Teilnehmerkreis entsprechend zu begrenzen. „Es ist allerdings weder aufgrund der Erläuterungen des WDR noch sonst erkennbar, dass ein solcher Ansatz tatsächlich im Vordergrund der Sendung steht.“

Ein „Umfragekorridor“ von vier bis sieben Prozent

Für ebenso nicht nachvollziehbar hält das Gericht, warum die Gesamtzahl der möglichen Gäste zwingend auf sieben begrenzt sein müsse. Der WDR habe „nicht weiter substantiiert“, warum die Teilnahme eines achten Gastes „der geordneten Durchführung und Attraktivität der neunzigminütigen Sendung entgegenstehen sollte“. Auch das Argument, nur Parteien mit relevantem Gewicht einzuladen, ließ das OVG nicht gelten.

Denn seit Februar bewege sich das BSW in einem „Umfragekorridor“ von vier bis sieben Prozent und habe damit teils bessere Chancen als FDP und Linke. „Ungeachtet der eingeschränkten Verlässlichkeit von Umfragen“ lasse sich daraus jedenfalls eine deutliche Tendenz für die aktuellen Erfolgsaussichten des BSW herleiten, so das Gericht in seinem unanfechtbaren Beschluss.

„Diese werden bestätigt durch entsprechende Wahlumfragen für verschiedene Landesparlamente und den Bundestag sowie die Ergebnisse der Kommunalwahlen in Thüringen.“ Darüber hinaus habe das BSW binnen kurzer Frist eine Organisationsstruktur aufgebaut, die es ihm erlaube, schon in seinem Gründungsjahr neben der Europawahl an verschiedenen Kommunal- und Landtagswahlen teilzunehmen.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/buendnis-sahra-wagenknecht-klagt-sich-in-ard-wahlarena-ein-19767348.html