Corvettes lack “reconnaissance capability” | EUROtoday

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Der Rechnungshof hat der Bundeswehr vorgeworfen, die Sicherheit und Einsatzbereitschaft ihrer Korvetten zu vernachlässigen. Nach Auskunft eines aktuellen Berichts der Haushaltsprüfer sind die modernen Kriegsschiffe, die seit 2008 mit Milliardenaufwand angeschafft wurden, nicht in der Lage sich mit Aufklärungsdrohnen ausreichend zu schützen oder Ziele zu erkennen.

Aus Sicht der Rechnungsprüfer wäre es 16 Jahre nach Indienststellung der ersten Korvetten vom Typ K130 zwingend erforderlich, den Marine-Schiffen einsatzfähige Drohnen zur Verfügung zu stellen. Denn nur diese könnten einen Konstruktionsmangel ausgleichen. Der besteht darin, dass der Hubschrauberhangar, eine Art Garage, an Bord der Korvetten zu klein ist für die Aufklärungshubschrauber der Marine. Solche Hubschrauber können deswegen nur zeitlich befristet und ohne Wartung mitgeführt werden. So fahren die Schiffe nun seit 16 Jahren in weltweite Einsätze, ohne „diese wesentliche Fähigkeit zur Aufklärung“.

Zwar wurde probiert, mit zivilen Partnern funktionstüchtige Drohnen zu entwickeln, die Projekte scheiterten aber, zuletzt eines im Mai 2024. Ohne Hubschrauber oder Drohne sei es Fregatten „nicht möglich, See- und Küstenziele außerhalb der Reichweite des Radars zu entdecken“. Dies werde aber zum Beispiel benötigt, um die weitreichenden Seezielflugkörper einsetzen zu können, so der Rechnungshof. Der Rechnungshof hat die Aufgabe, Ausgaben der öffentlichen Hand zu prüfen und in besonders schweren Fällen auch die Öffentlichkeit in Form von „Bemerkungen“ zu informieren.

Warum ist das Beschaffungsvorhaben für Drohnen gescheitert?

Das Problem verschärfte sich, heißt es in dem aktuellen Bericht, mit der Bestellung von weiteren fünf K130-Korvetten im Wert von mehreren Milliarden Euro. Eine Lösung hätte aus Sicht der Rechnungsprüfer darin bestehen können, die neuen Schiffe mit größeren Hangars auszustatten. Und weiter: „So haben Korvetten anderer Staaten teilweise größere Hangars und können daher leichte Hubschrauber zur Aufklärung einsetzen.“ Unabhängig davon könnten die bereits 2017 bestellten Schiffe des zweiten Loses vor allem wegen anhaltender IT-Probleme nicht in Dienst gestellt werden, so der Befund der Rechnungsprüfer.

Beschaffungsvorhaben für solche Drohnen sind gescheitert, die Bundeswehr gab ein Entwicklungsvorhaben auf. Zur Begründung hieß es laut den „Bemerkungen“ des Rechnungshofes: „Mit Fortschreiten des Projektes seien die Auffassungen beider Parteien, ob das Projekt erfolgreich fortgesetzt werden kann, jedoch immer mehr auseinander gegangen. Daher habe die Bundeswehr den Rücktritt vom Vertrag erklärt.“

Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes reicht diese Begründung keineswegs aus, die Prüfer sehen andere Ursachen: nämlich unrealistische oder unnötige Forderungen, die zum Abbruch geführt hätten. Außerdem urteilen die Prüfer: „Noch erforderliche Entwicklungsarbeit kann das dauerhafte Fehlen einer benötigten Fähigkeit nicht entschuldigen.“ Der Rechnungshof empfiehlt: „Die Bundeswehr muss daher schnellstens marktverfügbare, einsatztaugliche Drohnen für die K130 bereitstellen. Der sich rasch entwickelnde Markt für Drohnen bietet dazu neue Möglichkeiten.“

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rechnungshof-korvetten-fehlt-faehigkeit-zur-aufklaerung-110168457.html