Wirecard buyers fail with lawsuit in opposition to Bafin | EUROtoday

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Aktionäre des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard haben mit ihren Schadenersatzklagen gegen die Finanzaufsicht Bafin weiterhin keinen Erfolg vor Gericht. Am Mittwoch wies das Oberlandesgericht Stuttgart vier Berufungen von Anlegern zurück, die mit den Wertpapieren zum Teil bis zu 175.000 Euro verloren hatten.

Damit seien die Klagabweisungen aus erster Instanz bestätigt worden, teilte das Gericht mit. Der zuständige Zivilsenat am Oberlandesgericht Stuttgart konnte in dem im Frühjahr 2019 erlassenen Leerverkaufverbots durch die Bafin keine Pflichtwidrigkeit erkennen.

Zudem nehme die Bafin ihre Aufgaben und Befugnisse „nur im öffentlichen Interesse“, nicht zum Schutz einzelner Anleger, heißt es in der Entscheidung der Berufungsinstanz. Für die Haftung fehle es an dem notwendigen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Erlass der Behörde sowie den behaupteten Schäden der Anleger.

Auch BGH verneinte Haftung

Anfang 2024 hatte der Bundesgerichtshof erstmals eine Amtshaftung der Bafin verneint und die Nichtzulassungsbeschwerde eines Klägers abgelehnt. Der Anleger hatte wegen seiner Verluste 65.000 Euro Schadenersatz von der Bafin verlangt.

Die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Marktmissbrauchsüberwachung und der Bilanzkontrolle von Wirecard zwischen April 2015 und Juni 2020 seien weder nach dem Wertpapierhandelsgesetz noch nach der Transparenz-Richtlinie oder der Marktmissbrauchsverordnung zu beanstanden gewesen, erklärten die Bundesrichter in ihrem Beschluss im Januar 2024. Die Handlungen der Aufseher seien „bei voller Wahrung der Belange einer effektiven Bilanzkontrolle” vertretbar gewesen.

https://www.faz.net/aktuell/finanzen/wirecard-anleger-scheitern-mit-klage-gegen-bafin-110182789.html