Gaspreis-Entlastungen sollen für Besserverdiener steuerpflichtig sein
Die von einer Expertenkommission vorgeschlagenen Entlastungen bei den Gaskosten sollen ab einem Einkommen von 72.000 Euro versteuert werden. Sowohl die geplante staatliche Übernahme der Abschlagszahlung im Dezember als auch der Preisrabatt für ein Grundkontingent ab dem 1. März 2023 solle bei der Steuer als geldwerter Vorteil gelten, heißt es in dem Abschlussbericht der Gaskommission, der dem SPIEGEL vorliegt.
Steuern sollten darauf aber nur fällig werden ab Einkommen von 72.000 Euro. So sollen zielgenauer vor allem bedürftige Haushalte entlastet werden. Für industrielle Verbraucher wird vorgeschlagen, die Unterstützung durch eine Gaspreisbremse »nur Unternehmen zu gewähren, die die betroffenen Standorte erhalten«.
Der 34 Seiten umfassende Bericht soll am Mittag der Bundesregierung übergeben werden. Die 21-köpfige Gaskommission hatte bereits am 10. Oktober einen Zwischenbericht vorgelegt.
»Erhebliche soziale Sprengkraft«
In dem Bericht halten die Experten fest, dass eine Kilowattstunde Gas im Mittel derzeit 21 Cent für Neukunden kostet. Vor einem Jahr lag der Preis dagegen bei 6,8 Cent pro Kilowattstunde. »Der Preisanstieg besitzt erhebliche soziale Sprengkraft.« Deshalb hält die Kommission schnelle finanzielle Entlastungen für notwendig. Bereits im Dezember soll deshalb eine einmalige Entlastung auf Basis des Verbrauchs im September gezahlt werden.
»Der erhaltene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden, selbst wenn der tatsächliche Verbrauch in der Jahresendabrechnung von der angenommenen Menge abweicht«, heißt es weiter. Damit will die Kommission den Anreiz zum Energiesparen erhalten: »Jede eingesparte kWh reduziert den Rechnungsbetrag um den im Versorgungsvertrag vereinbarten Arbeitspreis.«
Die nächsten zwei bis drei Winter »kritisch«
Gleichzeitig müsse »in einem gemeinsamen Kraftakt« mindestens 20 Prozent Gas eingespart werden. Dazu schlägt die Kommission eine Aufklärungskampagne vor. Weitere Einsparpotenziale liegen auch im Kauf von weniger energieaufwendig produzierten Lebensmitteln.
»Die nächsten zwei bis drei Winter können kritisch sein und auch in den darauffolgenden Wintern sind noch hohe Gaspreise zu erwarten«, heißt es in dem Bericht. Es sollten deshalb auch Anreize zur Gebäudesanierung gegeben werden, um sie energieeffizienter zu gestalten. Bund und Länder sollen Gelder für die energetische Sanierung von Krankenhäusern und Schulen bereitstellen.
Die Gaspreisbremse soll grundsätzlich allen Unternehmen offenstehen. »Sie müssen die Teilnahme an dem Programm lediglich bei ihrem Versorger anmelden und öffentlich machen.« Es werde allerdings vorgeschlagen, die Hilfen an den Erhalt von Standorten zu knüpfen.