Dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) drohen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 und eine Steuernachzahlung in zweistelliger Millionenhöhe. Dies gab DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald bekannt. Die Finanzbehörden werfen dem Verband demnach im Zusammenhang mit Einnahmen aus der Bandenwerbung der betreffenden Jahre Steuerhinterziehung vor. Zuerst hatte der Spiegel darüber berichtet.
Der DFB weist die Vorwürfe zurück. In den beanstandeten Steuererklärungen seien keine falschen Angaben gemacht worden, sagte Grunwald. Dennoch müsse der Verband zum derzeitigen Zeitpunkt davon ausgehen, “dass uns die Gemeinnützigkeit für 2014 und 2015 aberkannt wird”, sagte er. In diesem Fall müsste der DFB 26 Millionen Euro an Steuern nachzahlen. “Dem DFB droht aber keine Insolvenz. Der Verband verfügt über liquide Mittel im dreistelligen Millionenbereich”, sagte Grunwald.
Wegen weiterer steuerlich relevanter Vorgänge müsse der DFB insgesamt Rücklagen in Höhe von mehr als 46 Millionen Euro bilden, berichtete Grunwald weiter. Daher sei in der Bilanz für 2021 ein Minus im zweistelligen Millionenbereich zu erwarten.
Prozess um aberkannte Gemeinnützigkeit für 2006
Für 2006, das Jahr der WM im eigenen Land, ist dem DFB die Gemeinnützigkeit bereits vor fünf Jahren aberkannt worden – hiergegen wehrt sich der Verband laut Grunwald nun vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel. Hintergrund ist der Vorwurf, der DFB habe eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband Fifa zu Unrecht als Betriebsausgabe deklariert. Die Behörden forderten eine Steuernachzahlung in Höhe von 22 Millionen Euro, auch um sie soll es in dem Verfahren gehen.
Die 6,7 Millionen Euro waren laut DFB für eine WM-Eröffnungsgala 2005 geflossen. Wegen des Vorgangs hatte die Staatsanwaltschaft jahrelang gegen frühere DFB-Funktionäre ermittelt – in der vergangenen Woche wurde das Verfahren eingestellt. “Das Steuerverfahren ist unabhängig von den eingestellten Steuerstrafverfahren”, sagte Grunwald.