Der frühere Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen hat in einer schriftlichen Stellungnahme an die CDU-Spitze alle Vorwürfe parteischädigenden Verhaltens zurückgewiesen. Die Aufforderung zum Parteiaustritt nannte er rechtswidrig. Für ein Verfahren zum Parteiausschluss lägen keine materiellen Gründe vor, heißt es in der 26 Seiten umfassenden Verteidigungsschrift, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Darin greift Maaßen die CDU-Führung massiv an: “Die rechtswidrige Austrittsaufforderung und die Ankündigung eines Parteiausschlussverfahrens wegen politischer Meinungsäußerungen sind ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und die innerparteiliche Demokratie. Es hat einschüchternde und ausgrenzende Wirkung.” Rechtswidrig sei auch, dass es bislang keine Anhörung von ihm durch Bundesvorstand und Präsidium der CDU gegeben habe. Zuerst hatten der “Tagesspiegel” und das Interview-Format “Schuler! Fragen, was ist” über das Schreiben berichtet.
Maaßen weist Antisemitismus-Vorwürfe zurück
Maaßen schlug der CDU-Führung vor, auf einen “im Kern aussichtslosen Antrag auf Parteiausschluss” zu verzichten. Stattdessen sollte sie im Rahmen eines Parteiordnungsverfahrens zum Beispiel eine Verwarnung aussprechen, “die ich in Abhängigkeit vom Fortgang des Verfahrens grundsätzlich zu akzeptieren bereit wäre”. Der CDU-Bundesvorstand will an diesem Montag über das Einleiten eines Verfahrens zum Parteiausschluss entscheiden.
Maaßen war bei der Bundestagswahl 2021 in einem Wahlkreis in Thüringen erfolglos als Direktkandidat der CDU angetreten. Er hat in der Partei kein Amt. Seit Ende Januar ist er Bundesvorsitzender der Werte-Union, die als CDU-nah gilt, aber keine offizielle Gruppierung der Partei ist.
Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz wies in dem Schreiben an CDU-Generalsekretär Mario Czaja alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. So sei der Vorwurf der Parteispitze “abwegig”, er habe Äußerungen in der Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungstheoretiker verwendet. Maaßen betonte: “Die materiellen Voraussetzungen für ein Parteiausschlussverfahren liegen nicht vor, da ich nicht gegen die Grundsätze und Ordnung der CDU verstoßen und demzufolge ihr auch keinen schweren Schaden zugefügt habe.”
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