Monatelang hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mit dem Schritt nur gedroht. Rechtzeitig vor der am 8. Oktober anstehenden Landtagswahl will die Staatsregierung nun tatsächlich Ernst machen: Noch vor Jahresmitte werde der Freistaat Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich einreichen, kündigte der CSU-Chef in der „Bild am Sonntag“ an.
Es wäre die dritte Klage des Freistaats gegen den Mechanismus, der Steuermilliarden von finanzstarken zu schwächeren Bundesländern transferiert, um die Lebensverhältnisse anzugleichen. Schon 1999 und 2013 war Bayern nach Karlsruhe gezogen, beide Male an der Seite von Hessen, das auch dieses Mal möglicherweise mitzieht – dort wird ebenfalls am 8. Oktober gewählt. Bei der ersten Klage war zudem Baden-Württemberg mit an Bord. Das Länder-Trio hatte seinerzeit Erfolg: Die Karlsruher Richter verlangten Bund und Ländern neue Regeln für die Milliardentransfers ein.
Doch auch dieses Regelwerk konnte den Dauerstreit zwischen Gebern und Empfängern der Steuermilliarden nicht beenden. Allerdings kam es bisher zu keinem weiteren Richterspruch: Bayern und Hessen zogen ihre zweite Klage 2017 zurück, nachdem sich Bund und Länder auf einen neuen Verteil-Mechanismus geeinigt hatten. Dieser gilt seit Anfang 2020 und heißt „Länderkraftausgleich“.
Bei den Verhandlungen damals am Tisch mit dabei: Markus Söder. Als bayerischer Finanzminister hatte er sich seinerzeit mit dem erzielten Reformkompromiss höchst zufrieden gezeigt. Doch längst schlägt er andere Töne an, und auch in Hessen ist die Unzufriedenheit wieder groß. „Es ist einfach nur noch unfair und ungerecht“, sagte Söder. Sein Bundesland wolle den Ausgleich nicht abschaffen, aber reformieren und die bayerischen Steuerzahler entlasten. Man sei „solidarisch, aber nicht naiv“. Zudem monierte er, dass die Bundesregierung kein Herz für den Süden habe. „Das ist überall spürbar: Förderungen werden gekürzt und Projekte bewusst gestrichen. Daher müssen wir alles selbst stemmen.“
Bayern schulterte im vergangenen Jahr mit fast 9,9 Milliarden Euro mehr als die Hälfte der gesamten Ausgleichslast, die 18,5 Milliarden Euro betrug. Aus Hessen wurden 3,2 Milliarden Euro abgezogen, aus Baden-Württemberg 4,5 Milliarden. Der größte Batzen ging nach Berlin, das mit 3,6 Milliarden Euro profitierte, gefolgt von Sachsen (3,3 Milliarden). Auf große politische Unterstützung darf Söder allerdings mit Ausnahme von Hessen kaum hoffen.
So reagiert der Bundestag
Im Bundestag zeigen lediglich die Union und die AfD Verständnis für den angekündigten Vorstoß. Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, AfD weist auf eigene, lange zurückreichende Forderungen hin, den Länderfinanzausgleich zu reformieren.
Der CDU-Abgeordnete Christian Haase fände Reformen „gut“, weil der Ausgleich „viel zu intransparent“ sei. Allerdings habe die Vergangenheit gezeigt: „Das wird eine Herkulesaufgabe sein.“ Und auf Länderebene haben sich gerade kürzlich erst zumindest die Finanzminister der Nordländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg klar zum aktuellen System bekannt, das noch bis Ende des Jahrzehnts Gültigkeit hat. „Die Solidarität untereinander ist zu wichtig, um sie im Wahlkampf im bayerischen Bierzelt zu opfern“, sagte der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) nach einem Treffen der Finanzminister.
Ähnlich klingt sein Parteifreund Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. „Das Pöbeln gegen den Länderfinanzausgleich ist da reine Wahlkampf-Folklore“, sagt der Abgeordnete WELT. „Herr Söder hat den Länderfinanzausgleich vor der letzten bayerischen Landtagswahl federführend verhandelt und als großen Wurf bezeichnet.“ Jetzt, da wieder Wahlen anstünden, drohe der Ministerpräsident mit Klage. „Es ist derselbe Söder, der seinerzeit Andreas Scheuer als Bundesverkehrsminister dafür gelobt hat, so viel Geld wie kein anderer Minister zuvor nach Bayern gescheffelt zu haben.“
Wer wie die CSU mit immensen Summen des Bundes sein eigenes Bundesland bediene, der müsse beim Länderfinanzausgleich auch etwas mehr leisten. Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck wirft Söder „übertriebene Selbstbezogenheit“ vor und mahnt: „Durch diese Krise kommen wir nur gemeinsam.“ Alle Länder profitierten auf ihre Weise vom Bund mit den anderen, Bayern beispielsweise durch bundeseinheitliche Strompreise, „die die verfehlte Energiepolitik der CSU ausgleichen“.
FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer erinnert Söder daran, dass der seit 2020 geltende Ausgleich mit den Stimmen der CSU verabschiedet worden sei. An der Frage zeige sich, dass die CSU „auch in zentralen Fragen einen sehr begrenzten, fast schizophrenen Horizont hat“. Über eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen sei zwar durchaus zu sprechen – aber in völlig anderer Weise. „Es kann nicht sein, dass der Bund dauerhaft originäre Länderaufgaben übernimmt.“
Der Kritik Söders, die Ampel-Koalition habe „kein Herz für den Süden“, hält Meyer entgegen, dass der Bund allein in diesem Jahr für originäre Aufgaben der Länder 72 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt habe. „Hiervon profitieren Länder wie Bayern überproportional.“
Auch Christian Görke, finanzpolitischer Sprecher Linken im Bundestag und ehemaliger Finanzminister von Brandenburg, geht mit Söder hart ins Gericht. Er nennt die Kritik des CSU-Chefs am selbst mit ausgehandelten Finanzausgleich „absurd“: „Auch nach der letzten Änderung des Länderfinanzausgleichs bleibt die Finanzkraft Bayerns bei 108 Prozent, also acht Prozent über dem Länder-Durchschnittswert. Wer das in der politischen Debatte verschweigt oder verändern will, ist nicht nur unredlich und unsolidarisch, sondern legt die Axt an die Angleichung der Lebensbedingungen in den ostdeutschen Ländern an.“
Vor der Novellierung des Länderfinanzausgleichs habe die durchschnittliche Finanzkraft der Ost-Länder bei nur 75 bis 78 Prozent gelegen. Und die Solidarpaktmittel zur Aufstockung seien Ende 2019 ausgelaufen. Mit neuen ergänzenden Bundesmitteln und den Ausgleichsmitteln aus Geberländern würden vor allem die ostdeutschen Länder auf rund 98 bis 100 Prozent des Länderdurchschnitts gehoben. „Das verhindert ein weiteres Auseinanderdriften zwischen Ost und West und entspricht dem im Grundgesetz verankerten Gebot der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse.“
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Source: welt.de