Sebastian Berger, Landeswahlleiter von Bremen, leitet am 23. März 2023 die Sitzung des Landeswahlausschusses. Bild: dpa
Der Bremer Landeswahlausschuss wies Beschwerden der AfD gegen die Ablehnung zweier konkurrierender Kandidatenlisten zurück. Er stufte die Listen als nicht zulassungsfähig ein.
Die AfD kann im Wahlbereich Bremen nicht an der Bürgerschaftswahl in Bremen teilnehmen. Der Bremer Landeswahlausschuss wies am Donnerstag Beschwerden aus der Partei gegen die Ablehnung zweier konkurrierender AfD-Kandidatenlisten durch den Bremer Wahlbereichsausschuss zurück und stufte diese als nicht zulassungsfähig ein. Die Entscheidung ist laut Landeswahlleitung endgültig und kann nicht weiter angefochten werden. Die AfD-Liste für den Wahlbereich in Bremerhaven ließ der dortige Wahlbereichsausschuss bereits am vergangenen Freitag hingegen zur Wahl zu.
Die Bremer AfD ist tief zerstritten und in zwei Lager zerfallen. Es gibt einen Rumpfvorstand und einen selbst ernannten Notvorstand, die sich gegenseitig die Legitimation absprechen.
Der Notvorstand beruft sich dabei auf Entscheidungen des Landes- und Bundesschiedsgerichts der AfD. Der Rumpfvorstand bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen und wird dabei vom Bundesverband gestützt, der diese Einstellung offiziell teilt. Unter anderem laufen auch Gerichtsverfahren deshalb. Das Landesparlament, die Bremische Bürgerschaft, wird am 14. Mai gewählt.
Source: faz.net