Im hessischen Landtag ist am Donnerstag eine Gesetzesnovelle zu Personalräten verabschiedet worden. Damit will die Landesregierung die Beteiligungsrechte von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes über die Personalvertretungen verbessern. Unter anderem soll das Mindestalter für das passive Wahlrecht zur Jugend- und Auszubildendenvertretung wegfallen, wie Innenminister Peter Beuth (CDU) bei der Vorstellung des überarbeiteten Personalvertretungsgesetzes erklärt hatte.
Außerdem sollen die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation zwischen Dienststelle, Personalrat und Beschäftigten ausgebaut werden. Die nächsten Personalratswahlen stehen im Mai 2024 an. Für die Novelle stimmten am Donnerstagabend im Landtag die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen. Die Fraktionen von SPD, FDP und Linken lehnten das Papier ab. Die Abgeordneten der AfD enthielten sich.
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