Das neu gefasste Filmförderungsgesetz wird doch noch in diesem Jahr beschlossen. Am 1. Januar 2025 könnte es somit in Kraft treten. Die zweite und dritte Lesung und die Verabschiedung des Gesetzentwurfs sind für den 19. Dezember auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt worden. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 20. Dezember geplant.
Wie Thomas Hacker, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, der F.A.Z. sagte, werden die Freien Demokraten dem reformierten Gesetz ebenso zustimmen wie die Fraktionen der SPD und der Grünen. Damit wäre die Mehrheit gesichert. Die CDU/CSU-Fraktion, sagt deren kultur- und medienpolitische Sprecherin Christiane Schenderlein, will dem Gesetz nicht ihr Plazet geben. Die Union wisse um die Dringlichkeit. Deshalb habe sie die Beschlussfassung im Bundestag mit der früheren Ampelmehrheit noch vor Weihnachten durch die Tagesordnung am 19. Dezember ermöglicht.
Union bleibt bei ihrer Kritik an der Reform
Die Kritik der Union am Gesetzentwurf und am gesamten Reformprozess bleibe jedoch bestehen, weshalb sie bei ihrer Ablehnung bleibe. Insbesondere die Interessen der Kinoverbände seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die kulturelle Filmförderung sei durch den fehlenden Bundeshaushalt 2025 sogar akut gefährdet.
Das Filmförderungsgesetz dürfte also beschlossen werden, die beiden anderen Säulen aus dem Reformpaket von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne), das Filmförderungszulagengesetz und das Investitionsverpflichtungsgesetz, haben indes keine Chance, in dieser Legislaturperiode den Bundestag zu passieren. Beide Entwürfe seien im stillen Kämmerlein erarbeitet worden, sagt Thomas Hacker. Eine offene und ehrliche Diskussion habe nie stattgefunden: „Bedenken der Länder sowie von Bundesministerien wurden weder gesehen noch gehört. Stattdessen hat Claudia Roth auf einer kulturellen Einbahnstraße versucht, selbst alles zu managen, woran sie letztlich gescheitert ist.“ Sie habe gehofft, im Hauruckverfahren zentrale Filmanliegen zu beschließen. Dem hätten die anderen Ministerien einen Riegel vorgeschoben.
Die Pflichtabgabe für Sender und Streamer ist gescheitert
Das Bundesjustizministerium hat in der Tat der Pflichtabgabe für Sender und Streamer – sie sollen durch eine Abgabe von 20 Prozent auf den Nettoumsatz beziehungsweise die Veröffentlichungskosten (bei ARD und ZDF) gezwungen werden, in deutsche Produktionen zu investieren – aus verfassungsrechtlichen Gründen widersprochen. Drei Jahre hatte Claudia Roth Zeit, die ersten Gesetzentwürfe wurden jedoch erst Anfang 2024 vorgelegt. Der Beauftragten für Kultur und Medien lief die Zeit davon. Dieses Versagen bekommt die Filmbranche jetzt zu spüren.
Claudia Roth habe die Reform der Filmförderung, wie so vieles in den letzten drei Jahren, verschleppt, sagt Christiane Schenderlein. Vom angekündigten „großen Wurf“ bleibe nichts, Filmbranche und Filmstandort Deutschland stünden vor einem Scherbenhaufen. Da nicht mehr davon auszugehen sei, dass das Steueranreizmodell und die Investitionsverpflichtung im Kabinett beziehungsweise im Bundestag beschlossen werden, bleibe eine international wettbewerbsfähige Filmförderung Aufgabe für die nächste Bundesregierung.
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