Sollten Schwarzfahrer wirklich ins Gefängnis? | EUROtoday

Leonard Ihßen kauft Schwarzfahrer aus dem Gefängnis frei. Nicht mit seinem eigenen Geld, er hat dafür ein Budget. Schwarzfahrer zu befreien, ist sein Job. Meistens überweisen er und sein Team die Beträge auf ein Konto der Justizvollzugsanstalt. Manchmal fahren sie aber auch mit einem Koffer Bargeld an die Gefängnispforte.

Das sei complete „absurd“, sagt Ihßen: „Du gehst dahin, legst ein paar Zehn-Euro-Scheine auf den Tisch, und dann kommen da nach und nach Leute raus.“ Absurd, das ist ein Wort, das Ihßen häufig benutzt, wenn er über seinen Job spricht.

Das Fahren ohne Fahrschein ist in Deutschland eine Straftat. In den meisten Fällen werden wiederholte Schwarzfahrer erst einmal zu einer Geldstrafe verurteilt. Wird die nicht gezahlt, tritt an ihre Stelle eine ersatzweise Freiheitsstrafe – Gefängnis additionally.

SPD fordert, Schwarzfahren aus dem Strafgesetzbuch zu streichen

Umstritten warfare das schon lange, seit dieser Woche aber streitet sich auch die Bundesregierung darüber. Auslöser warfare Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die Anfang der Woche vorsichtig eine alte Forderung der SPD wiederholte: Gute Gründe sprächen dafür, Schwarzfahren aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, sagte sie.

Ihr Koalitionspartner widersprach sofort: Schwarzfahrer sollten auch weiterhin inhaftiert werden, so die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl. Wie die Bundesregierung künftig mit Schwarzfahrern umgehen will, scheint sie gerade selbst nicht zu wissen.

Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.


Leonard Ihßen hat sich da längst festgelegt. Er ist Teil eines kleinen Teams des „Freiheitsfonds“, vier Leute, drei davon arbeiten ehrenamtlich. Der Fond wiederum ist eine Initiative des Vereins „Offene Tore“, der für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens eintritt.

Regelmäßig rufen Ihßen und seine Mitstreiter Tage aus, an denen sie bundesweit Schwarzfahrer freikaufen, das heißt: ihre Geldstrafen zahlen. Damit entfällt der Haftgrund sofort, die Menschen werden entlassen. Der letzte dieser Aktionstage fand im Februar statt, 107 Menschen kamen frei.

Im Schnitt 800 bis 900 Euro je Freikauf

„In der Regel können wir erst nach einer Inhaftierung aktiv werden. Nur in extremen Härtefällen kann der Fonds schon vorher einschreiten“, sagt Ihßen. Der Fonds wurde Ende 2021 von dem Journalisten und Aktivisten Arne Semsrott gegründet. Seitdem hat das Team nach eigenen Angaben rund 1700 Häftlinge freigekauft.

Wie viel Spendengeld der Fond für einen Häftling ausgibt, schwankt. Die Geldstrafen bemessen sich nach Tagessätzen, die sich in Höhe und Anzahl unterscheiden. Ihßen sagt, man zahle durchschnittlich 800 bis 900 Euro, um einen Menschen freizukaufen. Die Tagessätze seien im Schnitt sehr niedrig, weil Gerichte wüssten, dass die meisten Betroffenen wenig Geld haben. Oft sind es nur zehn oder 15 Euro professional Tag.

Doch bei vielen Tagessätzen kann auch das teuer werden. In München wurden vier Geldstrafen gegen eine 24 Jahre alte Frau verhängt. Weil sie das Geld nicht hatte, wurden daraus 580 Tage in Haft, additionally: eineinhalb Jahre Gefängnis. Der Freiheitsfonds zahlte nach eigenen Angaben 8.700 Euro, um sie freizukaufen. Ihßen meint dazu aber: Immer noch weniger als der Staat. „Der hätte 116.000 Euro zahlen müssen, um sie so lange einzusperren.“

Es ist eine Rechnung, die der Freiheitsfonds immer wieder outstanding aufmacht. 200 Euro kostet die Unterbringung eines Häftlings im Schnitt. Multipliziert mit 291 Haftjahren, die der Verein nach eigener Aussage verhindert hat, ergibt das: 21,2 Millionen Euro.

Ein Hafttag kostet 170 Euro

Hinzu kommen dann noch einmal etwa 1,5 Millionen Euro, die nach Vereinsangaben bislang an die Landesjustizkassen gezahlt wurden. Insgesamt kommt man damit auf 22,7 Millionen Euro. Diese Einsparung im Bundeshaushalt beansprucht der Freiheitsfonds für sich.

Die Länder erfassen unterschiedliche Daten über inhaftierte Schwarzfahrer, es ist daher schwierig, sich ein bundesdeutsches Gesamtbild der Kosten für Schwarzfahrer zu machen. Baden-Württemberg ist eines der wenigen Länder, in denen die Datenlage sehr intestine ist.

Ein Justizbeamter geht über einen langen Flur in der Justizvollzugsanstalt Sehnde in Niedersachsen.image alliance/dpa

Im vergangenen Jahr verbüßten dort 547 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe, weil sie wiederholt ohne Ticket fuhren. Durchschnittlich waren die Menschen etwas mehr als zwei Monate inhaftiert, ein Hafttag kostet dort um die 170 Euro. Das heißt: Jährlich gibt Baden-Württemberg etwa sechs Millionen Euro für Schwarzfahrer in Haft aus.

Berlin dagegen zahlt weniger, im vergangenen Jahr waren es rund 1,8 Millionen Euro. 142 Menschen wurden dort wegen Leistungserschleichung inhaftiert – noch im Jahr zuvor waren es mehr als doppelt so viele.

„Schon ein Einschnitt in mein Monatsbudget“

Eine davon ist Rosemarie Bringmann. Seit Mitte der Achtzigerjahre lebt sie in Berlin, ist studierte Amerikanistin und Ethnologin, Anfang 60, arbeitslos. Sie sei keine notorische Schwarzfahrerin gewesen, sagt Bringmann. Sie habe „immer versucht“, sich ein Ticket zu kaufen. „Aber das warfare für mich schon ein Einschnitt in mein Monatsbudget.“

Sie fuhr oft schwarz und wurde öfter auch erwischt. Die erhöhten Beförderungsentgelte häuften sich. Und irgendwann erstatteten die Berliner Verkehrsbetriebe schließlich Anzeige. Gegen Bringmann wurde erst eine Geldstrafe verhängt, später dann Ersatzfreiheitsstrafe.

Wie alle Menschen, die zu ersatzweiser Haft verurteilt wurden, hatte auch Bringmann die Möglichkeit, ihre Strafe abzuarbeiten. Sie sagt, dass sie sich darum auch bemüht habe. Der Verein „Freie Hilfe“ unterstützte sie bei der Suche nach einer Stelle.

Vor der Pandemie arbeitete sie in einer Evangelischen Kirche, danach im Büro eines gemeinnützigen Vereins als Verwaltungsangestellte. Der Job gefiel ihr, sie hoffte, dort langfristig weiterarbeiten zu können.

36 Tage Haft für 510 Euro Strafe

Es kam anders, Bringmann erzählt es so: Ende 2023 stürzte sie, Wintereinbruch in Berlin, Blitzeis. Ein paar Wochen später fiel sie noch einmal. Beide Male brach sie sich den Arm, es folgten Reha und Physiotherapie. Die Tilgung brach Bringmann ab.

Sie sei davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft sich schon melden werde, sagt sie. Und an einem Dienstagabend im November 2024 wurde sie dann festgenommen. Bei einer Personenkontrolle am S-Bahnhof Friedrichstraße.

„Mir ist ein Feuerzeug oder ein Tabakbeutel aus der Jackentasche gefallen. Ich habe mich gebückt und als ich mich aufrichtete, stand der Beamte vor mir.“ Er ließ sich den Ausweis zeigen und stellte fest, dass ein offener Haftbefehl ausstand. Dann ging es in die JVA Lichtenberg, Frauengefängnis. 36 Hafttage waren angesetzt.

Bringmann sagt, sie habe sofort am nächsten Morgen nach Lesebrille, Stift und Papier gefragt. Und ob sie vielleicht eine Bibliothek hätten? „Ich habe gedacht: Wie kriege ich hier die Zeit rum?“ Doch schon am Freitag wurde sie entlassen. Der Freiheitsfonds hatte 510 Euro überwiesen.

Oft melden sich Gefängnismitarbeiter

Informiert wurde der Fonds nicht von Bringmann. Sondern von einem Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt, und zwar unmittelbar nach ihrer Einweisung. Dort kennt man ihn schon. Er schreibe eigentlich immer das Gleiche: „Hier hat’s mal wieder jemanden erwischt.“

Manchmal meldeten sich auch Seelsorger bei ihnen, letztens ein Pastor über Whatsapp. Ganz überwiegend aber seien es Gefängnismitarbeiter, die den Verein kontaktieren. Letztens rief einer an, erzählt Ihßen: Man habe einen Häftling, dem müssten wahrscheinlich die Beine amputiert werden.

Es gebe allerdings zu wenig Personal, um ihn ins Krankenhaus zu fahren, weil immer zwei Beamte einen Häftling begleiten müssen. Und ein Antrag auf Haftunterbrechung würde zu lange dauern. Ob sie nicht helfen könnten?

Ihßen und sein Team schauten auf das Spendenkonto, genug Geld warfare da. Sie überwiesen 120 Euro. Am nächsten Tag wurde der Mann entlassen, er kam direkt ins Krankenhaus.

Ihßen sagt, die Ersatzfreiheitsstrafe treffe nur arme Menschen. Viele hätten vorher schon versucht, die Geldstrafe abzuarbeiten – scheiterten aber aufgrund von Krankheiten oder Verpflichtungen gegenüber pflegebedürftigen Angehörigen. Nicht wenige hätten psychische Erkrankungen oder kognitive Einschränkungen.

Immer mehr Städte stellen keine Strafanträge

Auch die Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten würden sehen, dass das Gefängnis für sie nicht der richtige Ort sei. „Die Beamten melden sich, weil sie ihren Job auch anders verstehen und täglich die Überforderung des Justizsystems sehen.“

Nach Angaben der Landesjustizministerien lag die Auslastung in den Gefängnissen Anfang März im Schnitt bei quick 90 Prozent. Mancherorts ist sie besonders hoch, Bremens Gefängnisse etwa sind seit Monaten überbelegt.

Auch Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind nah am Limit. Daher versuchen die Länder zunehmend, Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden – überwiegend durch Projekte, die Stellen zur Abarbeitung an Menschen mit Geldstrafen vermittelt.

Bayern habe durch derartige Projekte in drei Jahren rund 177.000 Hafttage vermieden, teilt das dortige Justizministerium auf Anfrage mit. Das sind Einsparungen von etwas mehr als 34 Millionen Euro. Hinzu kommen immer mehr Städte, die auf kommunaler Ebene beschließen, keine Strafanträge mehr gegen Schwarzfahrer zu stellen.

Paragraph 265a abschaffen?

Dem Freiheitsfonds reicht das nicht. Er fordert, den Paragraphen 265a, in dem es um Erschleichungen von Leistungen geht, aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Ihßen sagt, es sei ja nicht so, dass eine Entkriminalisierung das Fahren ohne Ticket legalisieren würde. Das wäre etwas anderes. „Wir sagen nur, es soll nicht mehr im Strafrecht vorkommen.“ Davon unberührt bleibt das Zivilrecht.

Denn wer ohne Ticket fährt, verstößt – auch jetzt schon – gegen die Beförderungsbedingungen, bricht additionally einen Vertrag. Fällig wird dann ein erhöhtes Beförderungsentgelt, in der Regel sind das 60 Euro. Wird das nicht gezahlt, kann man im schlimmsten Fall verklagt werden, die Verkehrsbetriebe können ein Hausverbot aussprechen. Gefängnis ist auch hier – als Beugemittel – nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich.

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Auch der Deutsche Anwaltsverein plädiert seit Jahren für die Abschaffung des Straftatbestands, und der Deutsche Richterbund spricht sich zumindest für eine Einschränkung aus. Im Bundestag forderten zuletzt die Fraktionen von Linken und Grünen die Streichung des Paragraphen, auch die SPD-Fraktion befürwortete das in einem Positionspapier 2023.

Kurz vor dem Bruch der Ampel legte der frühere Justizminister Marco Buschmann einen Gesetzentwurf vor, der vorsah, die Leistungserschleichung auf eine Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Seine Nachfolgerin Stefanie Hubig wollte sich lange nicht festlegen, Anfang der Woche tat sie es dann aber doch: Die aktuellen Verfahren würden viele Ressourcen binden, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten, so die Ministerin.

SPD und CDU wollen das Strafrecht modernisieren

Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Union recht unkonkret vorgenommen, das Strafrecht zu modernisieren – Hubig sagte nun, in diesem Rahmen müsse auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.

Mit CDU und CSU dürfte das jedoch so schnell nicht passieren. Das verdeutlichte der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Günter Krings in der „Rheinischen Post“. Als Argument führte er unter anderem das sogenannte Festhalterecht an. Fahrkartenkontrolleure dürften Verdächtige nur dank der aktuellen Regelung bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, so Krings.

Dem widersprach allerdings der Geschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, sehr schnell: Es gebe auch im Zivilrecht ein Festhalterecht, das Kontrolleure nutzen könnten.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen wiederum sieht die Probleme eher woanders. Er befürchtet schon lange, dass mit der Abschaffung strafrechtlicher Konsequenzen ein wichtiges Mittel der Abschreckung verloren gehe. Schwarzfahren verursache jährlich Schäden in Milliardenhöhe, so Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. „Diese Verluste treffen nicht nur die Verkehrsunternehmen, sondern am Ende auch die ehrlichen Fahrgäste, die ihr Ticket bezahlen.“

Anruf in Berlin. Rosemarie Bringmann ist oft nicht intestine zu erreichen. Ihr Handy habe seine Macken, sagt sie, eigentlich ein Schrottgerät. Im Hintergrund sind Züge zu hören, Warntöne der S-Bahn dröhnen durch die Leitung. Bringmann kauft sich nun jeden Monat ein Sozialticket, 27,50 Euro zahlt sie dafür. Wie denkt sie über die Ersatzfreiheitsstrafe für Schwarzfahrer?

Das sei schon ein Unding, sagt sie. Das allerdings ist erst ihr dritter Satz. Vorher sagt sie: Man nehme damit doch Plätze weg für Menschen, die wirklich ins Gefängnis gehörten. Und zuallererst sagt sie, zögernd: „Ich weiß nicht, was so ein Tag den Steuerzahler kostet.“

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sollten-schwarzfahrer-wirklich-ins-gefaengnis-accg-200718091.html