Es ist der größte Bahnstreik seit Langem: Die
Gewerkschaft EVG ruft von Sonntag um 22 Uhr bis Dienstagabend um
Mitternacht zu Warnstreiks auf. Die EVG vertritt bei der Bahn Beschäftigte aus
fast allen Bereichen. Entsprechend heftig
sind die Auswirkungen. Wir erklären, welche Rechte Fahrgäste in dieser
Situation haben.

Alle Fragen im Überblick:

Welche Züge sind betroffen?

Die Bahn stellt den Fernverkehr ab Sonntagabend bis Dienstagabend
komplett ein. Im Regionalverkehr werde “während des Streiks größtenteils kein
Zug fahren”, heißt es von der DB. Welche Verbindungen aufrechterhalten bleiben,
müssen Fahrgäste bei ihrem regionalen Verkehrsunternehmen erfragen.

Kann ich mein Ticket an einem anderen Tag nutzen?

Fahrgäste können ihre bereits gekauften Tickets, die eigentlich an den
Streiktagen gültig wären, ab sofort bis Sonntag flexibel nutzen, teilte die
Bahn mit. Die Zugbindung sei aufgehoben. “Die DB bittet die Fahrgäste, wenn
möglich, ihre für den Streikzeitraum geplanten Fahrten im Fern- und Nahverkehr
bis zum frühen Sonntagabend vorzuziehen”, hieß es.

Sonntags sind die Züge
generell meist voll, viele Menschen sind dann auf der Rückreise von ihren
Wochenendausflügen. Aufgrund des Streikbeginns am Sonntag um 22 Uhr empfiehlt
die Bahn, die Reise nicht erst in den Abendstunden anzutreten. “Für Fahrten im Fernverkehr wird eine
Sitzplatzreservierung empfohlen”, hieß es von der DB.

Die Kulanzregelung gilt allerdings nicht für Citytickets. Für die
Fahrt zum Bahnhof oder am Zielort müssen Reisende eine neue Fahrkarte für den
ÖPNV erwerben.

Eine
flexible Nutzung nach dem Streik sei dieses Mal nicht möglich, da der Ausstand
direkt vor einem der reisestärksten Tage im Jahr ende. Am 18. Mai ist Christi
Himmelfahrt.

Wie kann ich das Geld für mein Ticket zurückbekommen?

Es gelten die allgemeinen Fahrgastrechte. Wenn ein Zug gar
nicht fährt oder voraussichtlich 60 Minuten oder mehr zu spät kommt, hat man Anspruch, sein Geld zurückzubekommen. Das gilt auch für Streiks.
Diese gelten nicht als sogenannte höhere Gewalt.

Wer sein Ticket online gekauft hat, kann
auf bahn.de oder in der App DB Navigator unter “Fahrgastrechte” die Erstattung
beantragen. Wie genau das funktioniert, erklärt die Bahn auf ihrer Website. Ansonsten muss man das
Fahrgastrechteformular
ausfüllen. Der Antragsbutton für die Erstattung ist
laut Bahn aber erst auf bahn.de oder in der App sichtbar, wenn der
Gültigkeitszeitraum der Reise erreicht ist.

Sitzplatzreservierungen können laut
DB kostenfrei storniert werden. Die Reisenden sollen sich hierfür an die
DB-Verkaufsstellen wenden.

Was ist mit Zeitfahrkarten oder Abotickets?

Für die Entschädigung von Abokunden sind pauschale Sätze definiert.
Beim Deutschlandticket etwa gibt es für Verspätungen von mehr als einer Stunde
1,50 Euro. Die Bahn zahlt die Entschädigung jedoch erst ab vier Euro aus, sodass Reisende
mehrere Verspätungen angeben müssen.

Was zahlt die Bahn bei Streiks noch?

Wer statt der Bahn nun einen Mietwagen, einen Fernbus oder
einen Flug bucht, kann zwar versuchen, sich das von der Bahn erstatten zu
lassen. Verbraucherschützern zufolge wird das jedoch meistens abgelehnt.

Verspätet sich die Abfahrt um mindestens eine Stunde, haben Reisende
theoretisch Anspruch auf Essen und Trinken. Oft ist es der Bahn aber praktisch
nicht möglich, das kurzfristig für Reisende bereitzustellen.

Sollte ein Reisender fern der Heimatstadt festsitzen, kann
er oder sie Anspruch auf eine Hotelübernachtung haben. Die Bahn kann aber alternativ
eine andere Beförderung zum Ziel anbieten, etwa per Taxi oder Bus. Reisende
sollten sich daher in diesem Fall direkt an die Bahn wenden. In manchen Fällen stellt das Unternehmen einen
Hotelgutschein. Erhält man von der Bahn keine Antwort, sollte man die Anfrage
dokumentieren, ein preiswertes Hotel wählen und den Beleg für den Erstattungsantrag aufheben, auch den
für das Taxi zum Hotel.

Und wenn ich wegen des Streiks meinen Flug verpasse?

Die Bahn ist für Folgeschäden des Streiks nicht rechtlich verantwortlich. Wer deswegen seinen Flug verpasst, kann nicht mit einer Erstattung
rechnen. Fluggästen bleibt also nur, frühzeitig oder mit anderen Verkehrsmitteln zum Flughafen zu reisen.

Muss ich trotz Streiks zur Arbeit?

Auch bei flächendeckenden Streiks sind Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer verpflichtet, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Sollte eine
Verspätung sich nicht verhindern lassen, ist der Arbeitgeber frühzeitig zu
unterrichten – sonst kann es eine Abmahnung, Lohnkürzung oder Nacharbeit geben.
Wenn der Beruf die Arbeit aus dem Homeoffice grundsätzlich ermöglicht, empfiehlt es sich, das
frühzeitig mit dem Arbeitgeber abzusprechen.